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Tageskarte – Fischereierlaubnis
ab 1. Jänner 2023

20,00 

STAUSEE (Kraftwerk flußaufwärts)
Erlaubt: 2 Angelruten mit je 1 Angelhaken oder 1 Angelrute mit 2 Angelhaken
(z.Bsp.2 Nymphen). Grund- , Spinn- . Schwimmerl –und Fliegenfischen. Künstliche und lebende Köder (außer lebende Fische)
Fischen vom Ufer oder Boot aus. Andere Fangtechniken sind verboten. Huchenfang verboten ! Hecht beschränkt mit 1 Stück pro Tag !

UNTERWASSER (Kraftwerk flußabwärts)
Erlaubt : Zwei Ruten mit je einem Angelhaken. Grund -Schwimmerl und Fliegenfischen.
Grundfischen ohne Anfütterung (Futterkorb, Spirale, etc.)
Künstliche und lebende Köder(außer lebende Fische). Fischen vom Ufer aus. Andere Fangtechniken verboten.Nympfenfischen nur mit Schwimmer. BLINKERN, HECHT- und HUCHENFANG VERBOTEN!.

Gesamtrevier:Äsche 35cm, Regenbogenforelle 30cm, Bachforelle 30cm,Saibling 30cm Salmoniden beschränkt auf 4 Stück täglich.

Hecht 60cm, Aalrutte 40cm
Nach Fang von 4 Salmoniden (davon 2 Äschen) ist nur mehr das Fischen auf Hecht im Stausee erlaubt. Gesamt 8 Fische Metall- Setzkescher verboten. Angellöser oder Zange und Maßstab sind mitzuführen. In der Schonzeit befindliche oder den gesetzlichen Maßen nicht entsprechende Fische müssen zurückgesetzt werden. Im Setzkescher gehaltene Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden.
ANFÜTTERN erlaubt !

GRENZEN (ab Kraftwerk) des Fischereireviers Harthaller: NÖ. Stausee Grenztafel ca. 1,2 km flußauf NÖ. Unterwasser Grenztafel ca. 1,3 km flußab OÖ. Stausee Grenztafel ca. 1,3 km flußauf OÖ. Unterwasser Grenztafel ca. 1,3 km flußab